Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Werbeschaltungen auf der LED-Außenwerbung an der Südtangente Ochsenfurt — Mainau B 1, 97199 Ochsenfurt.
Vermarkter: Schlenker Events GbR, Jägerstraße 22, 73540 Heubach.
Kontakt zur Wand: 09331 9859916 · info@videowall-mainfranken.de · videowall-mainfranken.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 1 Angebot, Bestätigung und Vertragsabschluss
Die vom Vermarkter gemachten Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung der vereinbarten Inhalte (Werbevertrag) oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Vermarkters zustande. Schriftform im Sinne dieser AGB ist auch durch E-Mail gewahrt.
§ 2 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung hinsichtlich vereinbarter Vertragsinhalte und Preisabsprachen. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
§ 3 Platzierung und Sendezeit
Die gebuchten Werbezeiten werden durch den Vermarkter für den Auftraggeber wie vereinbart reserviert. Die Schaltung erfolgt in der Playlist der Videowall Mainfranken, Sendezeit 06:00 – 22:00 Uhr an 365 Tagen im Jahr. Die exakte Reihenfolge der Spots innerhalb der Playlist liegt im Ermessen des Vermarkters.
In der Playlist können neben den gebuchten Werbespots auch redaktionelle Inhalte, regionale Hinweise sowie Eigenwerbung des Vermarkters laufen. Eine exklusive Belegung der Wand wird nicht garantiert; ein Ausschluss konkurrierender Werbung wird nur gegen gesonderte Vereinbarung und Aufpreis zugesichert.
§ 4 Bindung an den Auftrag
Der vom Auftraggeber erteilte Werbeauftrag mit Einstellung auf die Videowall ist bindend. Eine Stornierung durch den Auftraggeber richtet sich nach § 6 dieser AGB.
§ 5 Laufzeit und Verlängerung
Der Auftrag verlängert sich zu den vereinbarten Konditionen und der vereinbarten Laufzeit, wenn nicht innerhalb der folgenden Frist gekündigt wird:
- Bei einer Laufzeit von einem Monat: eine Woche vor Ablauf der vertraglichen Laufzeit.
- Bei einer Laufzeit bis zu drei Monaten: zwei Wochen vor Ablauf der vertraglichen Laufzeit.
- Bei einer Laufzeit von mehr als drei Monaten: einen Monat vor Ablauf der vertraglichen Laufzeit.
Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail an info@videowall-mainfranken.de genügt).
§ 6 Stornierung
Bei vorzeitiger Stornierung des Werbeauftrags durch den Auftraggeber werden in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung gegenüber dem geplanten Sendestart folgende Storno-Gebühren fällig:
- Storno mehr als 4 Wochen vor Sendestart: 30 % des Auftragswerts.
- Storno 4 bis 2 Wochen vor Sendestart: 60 % des Auftragswerts.
- Storno weniger als 2 Wochen vor Sendestart oder während der Laufzeit: 100 % des Auftragswerts.
Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Storno-Erklärung beim Vermarkter. Eine Storno-Gebühr entfällt, wenn die Stornierung auf einem Umstand beruht, den der Vermarkter zu vertreten hat.
§ 7 Sendeausfälle und höhere Gewalt
Der Vermarkter ist bemüht, die durchgehende Funktion der Videowall sicherzustellen. Kurzfristige Ausfälle (Wartung, Software-Updates, technische Störungen) sind betriebsbedingt nicht vollständig auszuschließen.
Ein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung besteht nicht, sofern die Summe der ausgefallenen Sendezeit innerhalb der Laufzeit 5 % der gebuchten Wiederholungen nicht überschreitet. Überschreitet der Ausfall diese Toleranzgrenze, werden die fehlenden Wiederholungen in Absprache mit dem Auftraggeber in den folgenden Wochen nachgeholt; eine anteilige Erstattung erfolgt nur, wenn eine Nachholung nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar ist.
Bei Ausfällen durch höhere Gewalt — insbesondere Stromnetzausfall, behördliche Anordnung, Naturereignisse, Vandalismus, Streik oder Pandemie — besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung; der Vermarkter wird den Auftraggeber unverzüglich informieren.
§ 8 Spot-Tausch während der Laufzeit
Bei Buchungen mit einer Laufzeit von drei Monaten oder länger ist innerhalb der vertraglichen Laufzeit ein Spot-Tausch einmalig kostenfrei möglich.
Bei Buchungen mit einer Laufzeit von einem Monat ist ein Spot-Tausch nicht im Standardumfang enthalten. Weitere Spot-Wechsel — über den jeweils inkludierten kostenfreien Tausch hinaus — werden auf Anfrage gegen Aufpreis durchgeführt.
Der ausgetauschte Spot muss den Format-Vorgaben aus § 9 entsprechen und mindestens drei Werktage vor dem gewünschten Tauschtermin angeliefert werden.
§ 9 Format und Anlieferung des Werbematerials
Das Werbematerial muss vom Auftraggeber rechtzeitig — spätestens eine Woche vor Sendebeginn — und im geforderten Format an den Vermarkter geliefert werden.
- Auflösung: 512 × 384 Pixel, Format 4:3, Farbraum RGB.
- Bildformate: JPEG, PNG.
- Bewegtbild: MP4 (Codec H.264), GIF. Spotlänge in der Standard-Variante 10 Sekunden, ohne Ton.
- Anlieferung: per E-Mail an info@videowall-mainfranken.de oder über einen Cloud-Link (WeTransfer, Dropbox, Google Drive o. ä.).
Bei Abweichungen von den Vorgaben kann eine fehlerfreie Darstellung auf der Videowall nicht garantiert werden. Auf Wunsch übernimmt der Vermarkter die Inhouse-Produktion des Spots aus den vom Auftraggeber gelieferten Bausteinen (Logo, Bild, Kernbotschaft); hierfür wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
§ 10 Inhalt des Werbematerials und Rechte
Der Vermarkter übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werbeanzeige und ist nicht verpflichtet, das Material vor Annahme des Auftrags inhaltlich oder rechtlich zu prüfen. Er behält sich vor, die Schaltung aus inhaltlichen oder rechtlichen Gründen abzulehnen; in diesem Fall wird der Werbevertrag unwirksam und bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet.
Der Vermarkter lehnt grundsätzlich Werbung mit politischen Inhalten, Glücksspiel, jugendgefährdenden Inhalten sowie Werbung mit explizit polarisierender Wirkung ab. In Zweifelsfällen entscheidet der Vermarkter transparent und nennt dem Auftraggeber den Grund.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte am gelieferten Werbematerial verfügt (Urheber-, Marken-, Bild-, Persönlichkeits- und Lizenzrechte) und stellt den Vermarkter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Schaltung des gelieferten Materials entstehen.
§ 11 Nutzungsrechte am inhouse produzierten Spot
Soweit der Vermarkter den Werbespot auf Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Bausteine inhouse produziert, verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte am produzierten Spot beim Vermarkter. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für die Ausspielung auf der Videowall Mainfranken im Rahmen der vereinbarten Laufzeit.
Eine darüber hinausgehende Nutzung des Spots durch den Auftraggeber (eigene Website, Social Media, Print, weitere Außenwerbung Dritter) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann gegen Aufpreis eingeräumt werden.
§ 12 Werbliche Eigennutzung durch den Vermarkter
Der Vermarkter ist berechtigt, gelieferte oder inhouse produzierte Spots des Auftraggebers im Rahmen seiner eigenen Außendarstellung zu nutzen — insbesondere auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen, in Verkaufsunterlagen und in Case-Story-Sammlungen.
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Bei Widerspruch wird der entsprechende Spot innerhalb einer angemessenen Frist aus den genannten Kanälen entfernt; bereits in Druck befindliche Unterlagen bleiben unberührt.
§ 13 Bezahlung und Verzug
Soweit keine anders lautenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, ist der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Betrages im Voraus innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum verpflichtet. Bei Zahlungseingang vor Sendebeginn erfolgt die Einstellung des Spots in die Playlist.
Der Vermarkter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. In Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die in Mediadaten und Werbevertrag genannten Preise sind die Endpreise.
Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, die eine Produktion oder Schaltung des Spots verhindern, befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Mahnpauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig. Die Ausführung weiterer Aufträge sowie die Umsetzung laufender Werbeschaltungen kann vom Ausgleich des offenen Betrags abhängig gemacht werden.
§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen des Vermarkters nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 15 Haftung
Der Vermarkter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermarkter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und in diesem Fall beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung des Vermarkters ist insgesamt der Höhe nach auf den Auftragswert des betroffenen Werbevertrags begrenzt. Eine weitergehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus Nichterreichen werblicher Ziele — ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16 Datenschutz
Der Vermarkter verarbeitet die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers (Firmenkontakt, Ansprechpartner, Rechnungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages, zur Rechnungsstellung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Steuerberater, Zahlungsdienstleister) oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Details zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der Betroffenen sowie zu Kontakten bei datenschutzrechtlichen Anliegen sind in der Datenschutzerklärung veröffentlicht.
§ 17 Sonstiges
Für sämtliche Werbeaufträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermarkters. Die AGB des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Abweichende Abreden oder Ergänzungen zu diesen AGB und zum unterzeichneten Werbevertrag, auch dieser Klausel, sind nur in Schriftform bindend.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen — gleich ob sie bei Vertragsschluss vorliegt oder später eintritt — berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Schwäbisch Gmünd.
Stand: Mai 2026. Diese AGB ersetzen die Vorgänger-Fassung vom 05.05.2015. Jeweils aktuelle Version unter videowall-mainfranken.de.